Probemitgliedschaft Erwachsene
Aktivmitglied auf Probe:
Mit der Anmeldung über das Formular Interessenten auf der Webseite können sich alle Interessierten für eine Mitgliedschaft auf Probe beim SFS bewerben. Damit eine Aufnahme auf Probe erfolgen kann, muss der/die Interessent*in im Besitz eines SANA-Ausweises sein.
Nach der Anmeldung werden die Interessenten durch die Administration über den weiteren Verlauf des Aufnahmeprozederes informiert.
• Die Mitgliedschaft auf Probe beginnt mit der Anmeldung
• Anmeldungen im ersten Halbjahr ergeben eine Probe-Mitgliedschaft bis zum Ende des nächstfolgenden Vereinsjahres
• Anmeldungen im zweiten Halbjahr ergeben eine Probe-Mitgliedschaft bis zum Ende des übernächsten, folgenden Vereinsjahres
Rechte und Pflichten von Mitgliedern auf Probe:
Mitglieder auf Probe verfügen über die nachfolgenden Rechte:
• Sind ab der Mitgliedschaft den Aktivmitgliedern gleichgestellt (Ausnahme: Stimm- und Wahlrecht)
• Sind ab dem 2. Jahr der Probemitgliedschaft an der GV Stimm- und Wahlberechtigt
• Können sich ab der Probemitgliedschaft für eine Jahreskarte bewerben, sofern die geforderten Frondienste im laufenden Vereinsjahr geleistet wurden
Mitglieder auf Probe haben die nachfolgenden Pflichten:
• Zur Aufnahme als Mitglied auf Probe besteht eine Teilnahmepflicht an der GV
• Für die Beurteilung der Eignung wird eine rege Teilnahme an den Vereinsaktivitäten (nicht nur an Frondienst-berechtigten Anlässen) erwartet
Eignungskriterien welche während der Probezeit geprüft werden:
- Mitglieder auf Probe werden wie nachfolgend beschrieben während der Probezeit geprüft:
• Durch alle Mitglieder während den Anlässen und Einsätzen zu den Themen: Verlässlichkeit, Einsatzwille, Kameradschaftliches Verhalten, Hilfsbereitschaft
• Durch die Organe des Vereins zu folgenden Themen: Zuverlässigkeit, Termintreue, Verlässlichkeit, etisches Verhalten, Teilnahme an Aufgeboten, Teilnahme an Vereinsaktivitäten (Frondienst und andere)
Entscheid über die definitive Aufnahme/Nichtaufnahme:
Mitglieder auf Probe können wie nachfolgend beschrieben definitiv aufgenommen, wenn:
• Während der Probezeit alle Eignungskriterien geprüft wurden und keine Vorbehalte festgestellt werden konnten
• Der Vorstand empfiehlt der GV die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Mitgliedern auf Probe
• Der Vorstand teilt dem Mitglied auf Probe vor der GV mit, ob er zur Aufnahme oder Nicht-Aufnahme vorgeschlagen wird
Mitglieder auf Probe werden wie nachfolgend beschrieben nicht zur Aufnahme vorgeschlagen, wenn:
• Während der Probezeit alle Eignungskriterien geprüft und faktenbasierende Vorbehalte festgestellt werden
• Mitglieder auf Probe können nach negativem Bescheid beim Vorstand um ein weiteres Probejahr ersuchen
Die vorliegende Regelung wurde an der Generalversammlung vom 16. Januar 2026 beschlossen.